Wie Sie vielleicht schon aus Medienberichten erfahren haben, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle Prüfstellen in Deutschland nach ISO Standard zu akkreditieren sind. Deutschland setzt damit jetzt auch die europäischen Richtlinien um.
Ab 2020 dürfen nur noch akkreditierte Prüfstellen die Hauptuntersuchung und gleichwertige Prüfungen nach §29 StVZO durchführen.
Das bedeutet für Sie als Prüfstellenbetreiber, dass alle dazu verwendeten Messgeräte eine rückgeführte Kalibrierung erhalten müssen.
Dies betrifft Bremsprüfstände, Abgasmessgeräte, Scheinwerfereinstellplätze und weitere kalibrierpflichtige Messgeräte.
Wichtige Fristen:
Ab dem 01.01.2020 wird die Kalibrierung nach DAkkS Vorgabe (ISO 17025:2012) mit DAkkS-Kalibrierschein (mit DAkkS Logo) Pflicht.
Bis dahin gibt es noch eine Übergangsregelung für Werkskalibrierungen mit Kalibrierschein nach DAkkS Vorgaben (ohne DAkkS Logo).
Mehr Details, siehe weiter unten.
Kalibrierung mit DAkkS Logo:
Diese Kalibrierung kann nur von einem Beauftragten eines DAkkS akkreditierten Labors durchgeführt werden.
Das für SAXON zuständige Kalibrierlabor ist ESZ AG calibration & metrology in Eichenau.
Mit diesem Kalibrierlabor wurden die entstrechenden Kalibrierverfahren entwickelt.
Die Liste aller kalibrierbaren Bremsprüfstände aus unserer Produktion finden Sie hier: Liste der ESZ
Es gibt nur sehr wenige SAXON Prüfstände, welche nicht kalibrierfähig sind!
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Prüfstand kalibrierbar ist, wenden Sie sich bitte mit der Seriennummer
vertrauensvoll an unseren Kundendienst. Er kann auch Lösungen zur Aktuallisierung Ihres Prüfstandes anbieten.
Die Kalibrierung erfolgt durch die Sachkundigen des SAXON Kundendienstes im Auftrag des Kalibrierlabors.
Nur die sachkundigen Kundendienste von SAXON Prüftechnik haben die notwendigen Schulungen absolviert,
verfügen über entsprechend rückgeführte und registrierte Messmittel und verfügen über die notwendigen Kalibriervorrichtungen.
Andere Kalibrierverfahren werden von uns als Hersteller nicht unterstützt.
Im Zusammenhang mit der Kalibrierung wird auch die weiter vorgeschriebene Stückprüfung durchgeführt.
Beide Prüfungen müssen auch nach Reparaturen am Meßsystem erneut durchgeführt werden.
Es kann auch passieren, das ein Prüfstand nach langer Nutzungszeit nachjustiert werden muss.
Diese Justage kann ausschließlich vom SAXON Kundendienst durchgeführt werden.
Kalibrierung ohne DAkkS Logo: (Werkskalibrierschein nach Nr. 115)
Im Verkehrsblatt 14 - 2016 Nr. 115 wurde eine Übergangsregelung über abweichende Anforderungen von den Nummern 6.2.6 und 6.2.7 der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 nach Anlage VIIIb NR. 2.1b StVZO veröffentlicht.
Diese Kalibrierungen insbesondere für Bremsprüfstände ist vepflichtend ab den Zeitraum ab 01.01.2017 anzuwenden.
Eine zeitliche Begrenzung für diese Kalibrierung nach der Übergangsrichtlinie Nr.115 wird im Verkehrsblatt nicht genannt.
Es gibt aber eine Befristung in der Regel 71 SD 1 007 A der DAkkS vom 30.08.2016 zur erweiterte Kalibrierpflicht von Prüfstellen.
Bis zum Ende der Geltungsdauer dieser Regelung zum 31.12.2020 dürfen also Kalibrierscheine nach Nr. 115 (ohne DaAkkS Logo)
mit Gültigkeit bis maximal 31.12.2020 ausgestellt werden.
In dieser Übergangszeit wird neben der bisherigen Stückprüfung eine zusätzliche Kalibrierung nach Herstellervorgaben gefordert,
die von einem beim Hersteller geschulten Sachkundigen durchgeführt werden kann und damit als gleichwertig gilt.
Die Sachkundigen des Herstellers müssen zusätzlich DAkkS rückgeführte Messmittel verwenden, zusätzlich 3 Messreihen pro Kraftaufnehmer prüfen, die Zusatzsensoren ebenfalls mit 3 Messreihen prüfen, den Rollendurchmesser der hinteren Bremsrollen nachmessen und in der Prüfstandselektronik eintragen sowie die Temperatur erfassen.
Im Ergebnis wird ein Kalibrierschein erstellt, der den Anforderungen nach DAkkS DKD 5 entspricht.
Auch Prüfstände die noch nicht der Bauartrichtlinie 2011 entsprechen können mit diesen Kalibrierverfahren noch bis 31.12.1219
gesetzeskonform kalibriert werden! Der Kalibrierschein gilt dann aber höchstens bis 31.12.2020!
Diese Prüfstände müssen danach ausgetaucht oder bis dahin nachgerüstet werden, um Sie nach dem 01.01.2020
weiter für die Hauptuntersuchung bzw. SP-Prüfung bei LKWs verwenden zu können.
Die meisten von uns seit 1994 hergestellten Prüfstände der Marken SEPPELER, Maul&Co und SAXON können
mit vertretbarem Aufwand nachgerüstet werden.
Unser Kundendienst erstellt Ihnen gern ein Angebot.
Kosten für die Kalibrierung:
Durch die Kalibrierung entstehen gegenüber der alten Stückprüfung höhere Kosten wegen eines erhöhten Zeitaufwandes bei der Messung, für die Erstellung eines Kalibrierscheines sowie für die DAkkS-konforme Kalibrierung der Messwerkzeuge mit jährlicher Rückführungspflicht.
Diese Kalibrierung sollte unmittelbar bei jeder fälligen Stückprüfung oder nach Installation des Prüfstandes mit Stückprüfung erfolgen, um zusätzliche Fahrtkosten zu vermeiden.
Unser Kundendienst erstellt Ihnen gern ein Angebot.
Sie als Prüfstellenbetreiber sind für die ordnungsgemäße Kalibrierung Ihres Prüfstandes verantwortlich!
Häufig gestellte Fragen:
1. Für welche Bremsprüfstände gilt die neue Regelung zur DAkkS konformen Kalibrierung?
Antwort: Für alle Bremsprüfstände und deren Zusatzsensoren sowie andere Prüfgeräte,
die als Messgeräte zur HU verwendet werden sollen.
2. Ersetzt die Neuregelung die Richtlinie für die Stückprüfung nach Bremsprüfstandsrichtlinie?
Antwort: Nein. Die Bremsprüfstandsrichtlinie von 2011 ist weiter gültig!
Die zweijahrige Pflicht zur Stückprüfung für Bremsprüfstände bleibt weiter unverändert erhalten.
Die Stückprüfung wird auch in Zukunft nicht entfallen, da sie auch die Betriebssicherheit des Gerätes
prüft und für die Berufsgenossenschaft bescheinigt.
Im Laufe von 2017 soll die Bremsprüfstandsrichtlinie neu gefasst werden.
Beratungen bei den gesetztgebenden oberen Landesbehörden sind dazu schon angelaufen.
Wir werden Sie schnellstmöglich über Änderungen auf dem Laufenden halten!
3. Gibt es einen Bestandsschutz oder Ausschluss für ältere Prüfstände?
Antwort: Nein. In den Richtlinien werden keine Ausnahmen veröffentlicht.
Es gibt keine andere Regelung die besagt, dass ältere Prüfstände nicht kalibriert werden müssen.
Andere seriöse Quellen oder belastbare Regelungen sind uns nicht bekannt!
Noch ein allgemeiner Hinweis:
Nach Bremsprüfstandsrichtlinie von 2011 müssen alle alten Bremsprüfstände bis 31.12.2019
entweder modernisiert oder durch einen Neuen ersetzt werden!
Bitte treffen Sie Ihre Entscheidungen rechtzeitig!
Bitte melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gern!